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Staatliche Förderung Eigenheim

Der Erwerb eines Eigenheims wird auch staatlich gefördert, obwohl zahlreiche Vergünstigungen aus der Vergangenheit bereits gestrichen wurden. Die Eigenheimzulage wurde schon vor über zehn Jahren abgeschafft. Doch für die staatliche Förderung des Eigenheims stehen vor allem jungen Familien mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Die deutschen Bundesländer gewähren verschiedene Zuschüsse und Förderungen für den Kauf oder die Errichtung eines Eigenheims. So stehen beispielsweise in Bayern gleich zwei Förderprogramme zur Verfügung. Dazu gehören das Bayrische Wohnungsbauprogramm und das Bayrische Zinsverbilligungsprogramm. In Baden-Württemberg können Familien bis zu 381.500 Euro an Förderungen in Anspruch nehmen. Für Energiesparhäuser stehen in Niedersachsen Kredite bis zu 40.000 Euro bei der Bank zur Verfügung.

Im Bundesland Hessen gibt es das Hessen-Baudarlehen bis zu 100.000 Euro und in Rheinland-Pfalz stehen für Familien mit einem gewissen Einkommen ebenfalls Baukredite zur Verfügung. Zudem bieten auch Städte und Gemeinden die Möglichkeit einer finanziellen Förderung beim Erwerb von Eigenheimen. Die Suche nach diesen Förderungen gestaltet sich zwar etwas kompliziert, doch der Aufwand wird auf alle Fälle belohnt. Zumeist werden finanzielle Zuwendungen von Gemeinden von der Anzahl der Kinder im Haushalt abhängig gemacht. Einige Gemeinden fördern auch den Kauf von Eigenheimen, die mindestens 50 Jahre alt sind. Im Wesentlichen können Bauvorhaben von Privatpersonen und Familien jedoch mithilfe verschiedener Darlehen durchgeführt werden, die teilweise auch miteinander kombinierbar sind. Dazu zählen hauptsächlich KfW-Darlehen, BAFA, das Baukindergeld, regionale Fördermittel der Bundesländer, der Bausparvertrag und der Wohn-Riester.

I. Regionale Förderung der Bundesländer

  • Die Gewährung von Wohnbauförderungen wird in der Regel vom Landesförderinstitut der Bundesländer abgewickelt. Dazu gehören zum Beispiel die Landesbank oder die Landestreuhandstelle.
  • Diese Institutionen gewähren zinsgünstige Kredite für die Finanzierung eines Eigenheims.
  • Dabei sollten jedoch die Förderbedingungen wie Einkommensgrenzen und die private Mindestnutzungsdauer berücksichtigt werden.

II. Bausparvertrag

  • Beim Bausparvertrag wird über eine bestimmte Laufzeit ein Guthaben angespart.
  • Nach Ablauf dieser Frist kann das Guthaben ausgezahlt werden oder
  • man nimmt das sogenannte Bauspardarlehen in Anspruch. Hierbei wird die Differenz zwischen der Bausparsumme und dem bereits angesparten Bausparguthaben als Darlehen gewährt.

III. KfW-Darlehen

  • Die Kredite der KfW-Bank werden indirekt über andere Kreditinstitute vergen.
  • Dabei erhält der Antragsteller immer den günstigeren Zinssatz, auch wenn sich das Zinsniveau zwischenzeitlich ändern sollte.
  • Der Kredit wird immer mit der erworbenen Immobilie besichert. Dabei können jedoch auch verschiedene KfW-Förderprogramme in Anspruch genommen werden.

IV. BAFA

  • Die BAFA ist eine Bundesoberbehörde und vergibt Förderungen im Bereich der Heiztechnik.
  • BAFA-Förderungen gibt es für Solaranlagen bei Neubauten. Diese wird für den Neubau von Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern gewährt.
  • Auch für die Installation besonders effektiver und energieeffizienter Wärmepumpen kann eine derartige Förderung beantragt werden. Das Gleiche gilt auch für den Einbau von umweltschonenden Holzheizungen.
  • Die BAFA-Förderung ist ein nicht rückzahlbares Darlehen und wird nach der Umsetzung von baulichen Energiesparmaßnahmen ausbezahlt.

V. Wohn-Riester

  • Die Wohn-Riester-Förderung kann von jedem Riesterberechtigten angefordert werden. Voraussetzung ist der Kauf oder der Bau einer begünstigten Immobilie.
  • Die Immobilie muss in Ihrem Eigentum- oder Miteigentum stehen und Sie müssen diese Immobilie selbst für Ihre Wohnzwecke nützen.
  • Die Wohnung muss nach dem Melderecht als Hauptwohnsitz deklariert sein und sich in einem Land innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums befinden.
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