Makler- und Bauträgerverordnung

Ein Haus (inklusive Grundstück) vom Bauträger

Ist der Entschluss, ein Haus zu bauen, gefasst, stellt sich die Frage: Baue ich in Eigenregie oder schließe ich einen Vertrag mit einem Bauträger ab. Viele zukünftige Bauherrn entscheiden sich dafür, Ihr Haus von einem Bauträger wie den hit. Immobilien errichten zu lassen, denn es bringt viele Vorteile mit sich. Zum einen fällt die aufwendige Suche nach Handwerken und Gewerken weg (Bei der hit. bekommen Sie alles aus einer Hand.). Zum anderen werden alle Leistungen direkt mit dem Bauträger (Vertragspartner) abgerechnet. Das erhöht für Sie als Käufer die Übersicht, Transparenz und Sicherheit. 

Wie sieht die Finanzierung aus?

Entscheiden Sie sich für die Zusammenarbeit mit einem Bauträger stellen sich zu Beginn nicht nur Fragen im Hinblick auf die Finanzierung, die Lage und die Einrichtung, sondern auch hinsichtlich der Bezahlung. Muss ich alles auf einmal zahlen? Wird die Kaufpreissumme erst nach Bauabschluss fällig? Wie wird eine Ratenzahlung geregelt? Darüber gibt die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Aufschluss. Die Makler- und Bauträgerverordnung regelt zum Schutz des Käufers bei Abschluss eines Bauträgervertrags die Frage, ab wann der Bauträger Geld vom Käufer entgegennehmen darf und in welcher Weise der Bauträger die vom Käufer entgegengenommenen Gelder absichern muss.

Allgemeine Inhalte nach der MaBV

Die Makler- und Bauträgerverordnung findet nur Anwendung, wenn der zukünftige Bauherr ein noch zu errichtendes Haus inklusive Grundstück von einem Bauunternehmen (Bauträger) kauft. Dafür wird immer ein notarieller Vertrag abgeschlossen und darin die Umsetzung der MaBV festgehalten. Es gibt zwei Möglichkeiten für die Baufinanzierung des Bauträgers durch die MaBV. 


1. Der Bauträger erstellt nach Fertigstellung und Abnahme des gesamten Neubaus eine Rechnung. 
2. Es wird ein Zahlungsplan gemäß der MaBV erstellt. 


Wird ein Zahlungsplan gemäß der MaBV erstellt, gibt es insgesamt 13 Raten für 13 verschiedene Gewerke. Diese dürfen vom Bauträger jedoch nur in maximal sieben Teilzahlungen zusammengefasst werden. Die erste Rechnung erfolgt laut der MaBV nach Beginn der Erdarbeiten und umfasst in der Regel bis zu 30 % der Kaufpreissumme. 

Anschließend werden die restlichen 70 % der Kaufpreissumme in weitere 6 Teilzahlungen aufgeteilt. Im Folgenden erhalten Sie über die anteiligen Kosten der einzelnen Gewerke, die im Zahlungsplan festgehalten werden, einen Überblick.
 

Zahlungsplan nach der MaBV

1. Rate: 30 % der vereinbarten Kaufpreissumme

Wenn der Bauträger das Baugrundstück mit verkauft, kann er 30 % der vereinbarten Kaufpreissumme nach Beginn der Erdarbeiten veranschlagen. In allen anderen Fällen sind es lediglich 20 %. Bei hit. Immobilien kaufen Sie ausschließlich inklusive Grundstück.

2. Rate bis 13. Rate: 70 % der vereinbarten Restsumme

Der Bauträger kann für die übrigen zwölf Gewerke 70 % veranschlagen. Die Summe gliedert sich in die folgenden Gewerke und Anteile auf:

40 %  der Restsumme: Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten
8 %   der Restsumme: Dachflächen, Dachrinnen
3 %   der Restsumme: Rohinstallation der Heizungsanlagen
3 %   der Restsumme: Rohinstallation der Sanitäranlagen
3 %   der Restsumme: Rohinstallation der Elektroanlagen
10 % der Restsumme: Fenster mit Verglasung
6 %   der Restsumme: Innenputz ohne Beiputzarbeiten
3 %   der Restsumme: Estrich
4 %   der Restsumme: Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
12 % der Restsumme: nach Bezugsfertigkeit (innen komplett fertig)
3 %   der Restsumme: Fassadenarbeiten
5 %  der Restsumme nach vollständiger Fertigstellung: oder sämtliche noch ausbleibende Zahlungen, wenn sich der 

       Bauträger nicht an die MaVB gehalten hat und für den Kunden beispielsweise günstigere Konditionen gewählt hat.

Sonstige Regelungen nach der MaBV

Da die Bezahlung nach MaBV in unterschiedlichen Teilzahlungen erfolgt, sobald ein Bauabschnitt beendet ist, sind Sie als Käufer auf der sicheren Seite. Sie zahlen nicht zu viel und nicht zu früh. 

Sollte während des Baus ein vom Bauträger beauftragtes Unternehmen pleitegehen, ist der Bauträger für entsprechenden Ersatz verantwortlich. Und sollte der Bauträger selbst von einer Pleite betroffen sein, so ist Ihr Geld nicht verloren; was bereits bezahlt wurde, ist abgeschlossen. Die Makler- und Bauträgerverordnung regelt nicht nur, ab wann und in welchen Raten der Bauträger Abschlagszahlungen verlangen darf, sondern auch für welche Zwecke er das Geld verwenden muss und welche Sicherheiten er erbringen muss. So werden zusätzlich zum Zahlungsplan Bürgschaften seitens des Bauträgers hinterlegt, um eventuelle Schadenersatzansprüche des Käufers abzusichern. 

Wie ist es bei der hit. Immobilien ?

Bei der Hanseatischen Immobilien Treuhand GmbH + Co. KG erfolgt die Zahlung immer nach einem Zahlungsplan gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung. Um Ihnen einen Einblick in einen Zahlungsplan beim Kauf einer Immobilie von der hit. vor Baubeginn zu geben, haben wir nachfolgendes Beispiel für Sie zusammengestellt. Die Zahlung des Kaufpreises unterteilt sich anteilig in Prozent je nach Bauphase bzw. Fertigstellung einzelner Bauabschnitte.

Beispielzahlungsplan bei hit. Immobilien

30 % des Kaufpreises

 Nach Beginn der Erdarbeiten.

28 % des Kaufpreises

Nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmererarbeiten.

18 % des Kaufpreises

Für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen, den Fenstereinbau, einschließlich Verglasung, für den Innenputz ausgenommen Beiputzarbeiten sowie für die Rohinstallation der Elektroanlagen.

9 % des Kaufpreises

Für die Rohinstallation der Heizungs- und Sanitäranlagen, den Estrich und für die Fliesenarbeiten.

15 % des Kaufpreises

Wenn das Vertragsobjekt rechtzeitig und ohne wesentliche Mängel hergestellt ist, bei gegebener Bezugsfertigkeit, für die Fassadenarbeit sowie nach vollständiger Fertigstellung.

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